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📜 Recht & Markt · 19. Mai 2026

Strompreisbremse ist ausgelaufen — was Geschäftskunden jetzt sofort tun müssen

Die staatliche Preisbremse für Strom und Gas ist Ende 2025 ausgelaufen. Was viele Geschäftsführer nicht wissen: Ohne aktiven Wechsel zahlen Unternehmen seit Januar 2026 oft 25–40 % zu viel. Hier sind die 5 Schritte, die Sie diese Woche gehen sollten.

📖 7 Min Lesezeit · ✍️ Markus Bauer StrompreisbremseGewerbestromRecht 2026
Markus Bauer Verbraucherschutz & Recht Energierecht · AGB-Analyse · Kündigungs-Strategien
Veröffentlicht 19. Mai 2026
Geschäftsinhaber am Schreibtisch prüft Energierechnungen
Was viele Geschäftsführer aktuell auf den Tisch bekommen: deutlich höhere Energierechnungen seit Januar 2026.

Die Lage in Zahlen

64 % der Gewerbekunden zahlen >25 % zu viel
16–22 ct/kWh aktueller Markt-Benchmark
40 % Spreizung zwischen teuersten & günstigsten Tarifen
3 Wo. maximale Wechseldauer

Was war die Strompreisbremse — und was ist jetzt anders?

Die Strom- und Gaspreisbremse (offiziell: Strompreisbremsegesetz, kurz StromPBG) wurde Anfang 2023 als Reaktion auf die explodierenden Energiepreise eingeführt. Sie deckelte den Preis für einen Großteil des Verbrauchs auf gesetzlich festgelegte Brutto-Werte — für Haushalts- und Gewerbekunden mit unterschiedlichen Schwellen.

Die Bremse lief endgültig zum 31. Dezember 2025 aus. Seit dem 1. Januar 2026 zahlen alle Verbraucher wieder den vollen Vertragspreis — und das trifft besonders Geschäftskunden hart, die nicht aktiv ihren Tarif geprüft haben.

Strom-Großhandelspreis Day-Ahead, Deutschland (EUR/MWh)

Quelle: EPEX-SPOT / BNetzA · Quartalsmittel, jeweils Brutto

462 363,5 265 166,5 68 Q1/22Q3/22Q1/23Q3/23Q1/24Q3/24Q1/25Q3/25Q1/26Mai/26
EUR / MWh

Gewerbekunden mit überteuertem Vertrag (Q1 2026)

Stichprobe BNetzA — 2.400 Marktlokationen

64%
zahlen mehr als 25 % über aktuellem Marktpreis

Der Grund ist meistens einfach: Viele Verträge wurden 2022/2023 zu Notpreisen abgeschlossen oder sind durch die Bremsen-Logik in dieser Zeit nicht aktiv hinterfragt worden. Heute, wo der Großhandelspreis für Strom und Gas wieder deutlich gesunken ist, gibt es keinen Grund mehr für diese Notfall-Konditionen.

Schritt 1: Letzte Jahresabrechnung prüfen

Holen Sie Ihre letzte Strom- und Gas-Jahresabrechnung raus (typischerweise im Januar oder Februar bekommen). Schauen Sie sich folgende Posten an:

  • Arbeitspreis netto in ct/kWh — das ist Ihr realer Preis pro Kilowattstunde
  • Grundpreis pro Monat — wird oft unterschätzt, kann bei kleinem Verbrauch dominieren
  • Vertragslaufzeit — meist auf der ersten oder letzten Seite
  • Preisanpassungsklauseln — falls Ihr Preis variabel ist

Was Gewerbekunden tatsächlich zahlen — Mai 2026

Arbeitspreis netto in ct/kWh · Auswertung 2.400 Marktlokationen, Verbrauch 25.000 kWh

Grundversorger (Standard) 28,5 Alt-Vertrag aus 2022 26,1 Stadtwerk (Standard) 24,2 Online-Marktangebot 18,4 Sonderkalk. Volt-Gas 15,9
Werte in ct/kWh netto

Schritt 2: Vertragslaufzeit & Kündigungsfrist klären

Viele Geschäftsführer denken: „Wir sind noch im Vertrag, da können wir nichts machen." Das ist in 90 % der Fälle falsch. Die meisten Gewerbestrom-Verträge haben:

  • Erstlaufzeit 12 oder 24 Monate ab Lieferbeginn
  • Verlängerung um 12 Monate, wenn nicht 3 Monate vor Ablauf gekündigt
  • Sonderkündigungsrecht bei Preisanpassungen über 10 %

Praxis-Tipp: Wenn Ihr Vertrag in den nächsten 6–12 Monaten ausläuft, können Sie schon jetzt einen neuen Tarif buchen, der automatisch zum Ablauf des alten greift. Sie sichern sich die heutigen — günstigeren — Preise, ohne den alten Vertrag brechen zu müssen.

Schritt 3: Markt-Vergleich starten

Jetzt kommt der Teil, den die meisten Geschäftsführer falsch machen: Sie holen ein einziges Angebot ein — meist vom Stadtwerk oder einem zufälligen Anbieter — und schließen ab. Dabei ist der Preisunterschied zwischen dem teuersten und dem günstigsten verfügbaren Tarif oft 40 % oder mehr.

Was Sie tun sollten:

  1. Mindestens 5–7 Anbieter einholen — möglichst nicht alle vom selben Tarifrechner (die zeigen oft nur affiliate-vergütete Tarife)
  2. Auf Netto-Arbeitspreis + Grundpreis normalisieren, NICHT auf Brutto-Jahreskosten (die hängen vom Verbrauch ab)
  3. Preisgarantie beachten: 12 / 24 / 36 Monate auf den Energieanteil
  4. Vertragsbedingungen lesen: Sonderkündigung, Bonus-Falle (Boni werden oft erst nach 12 Monaten ausgezahlt)

Beispielrechnung: Bäckerei in Berlin, 40.000 kWh/Jahr

Echte Zahlen aus unserer Kostenanalyse, anonymisiert

Alt-Vertrag (2022) Neuer Tarif (Mai 2026) Differenz
Arbeitspreis netto (ct/kWh) 27,4 17,8 −35 %
Grundpreis (€/Monat) 14,80 9,90 −33 %
Jahreskosten netto 11.137 € 7.239 € −3.898 €
Vertragslaufzeit 12 Mon. (autom. Verl.) 24 Mon. mit Preisgarantie

Schritt 4: Sonderkonditionen verhandeln lassen

Ab einem Jahresverbrauch von 50.000 kWh Strom oder 40.000 kWh Gas bewegen Sie sich nicht mehr im Standardtarif-Bereich. Hier wird individuell verhandelt — und gute Energiemakler holen für Sie 5–15 % mehr Ersparnis als ein reiner Online-Vergleich.

Wonach Sie fragen sollten:

  • Lastgang-Analyse: Bei RLM-Pflicht (ab 100.000 kWh) zwingend, aber auch darunter sinnvoll, wenn Sie auffällige Verbrauchsspitzen haben
  • Filial-Rahmenvertrag: Mehrere Marktlokationen unter einem Vertrag — eine Rechnung, einheitliche Konditionen
  • Bündel-Konditionen Strom + Gas: Oft 3–5 % zusätzlicher Rabatt, manchmal aber auch teurer als 2 separate Verträge — prüfen lassen
  • ESG / Biogas-Anteil: Für CSRD-pflichtige Mittelständler ab 2025 wichtig — TÜV-zertifiziert mit Herkunftsnachweis

Schritt 5: Sauber wechseln — ohne Versorgungsunterbrechung

Sobald Sie sich für einen Tarif entschieden haben, läuft der Wechsel gesetzlich geregelt ab. Was Sie wissen sollten:

Die 5-Schritte-Übersicht (von der Analyse zum Wechsel)

1

Abrechnung prüfen

Arbeitspreis & Grundpreis aus der letzten Jahresrechnung herausziehen.

5 Min
2

Laufzeit klären

Vertragsende & Kündigungsfrist identifizieren — auch für Vorausbuchung wichtig.

5 Min
3

Markt-Vergleich

5–7 Anbieter einholen, auf Netto-Arbeitspreis normalisieren, Preisgarantie checken.

15 Min
4

Sonderkalkulation

Ab 50.000 kWh persönliches Angebot anfordern — bringt 5–15 % mehr.

24 h
5

Wechseln

Vertrag unterschreiben, Vollmacht erteilen — der neue Anbieter übernimmt alles weitere.

3 Wochen
  • Keine Versorgungsunterbrechung — der Wechsel passiert auf dem Papier, nicht im Stromkreis
  • Kein Techniker-Termin nötig — auch wenn manche Anbieter Ihnen das einreden wollen
  • Kündigung übernimmt der neue Versorger (Bedingung: Sie geben Vollmacht)
  • Ablesung beim Wechsel erfolgt durch den Netzbetreiber automatisch

Der Wechsel-Vorgang dauert nach Kündigung des Altvertrags maximal 3 Wochen. Sie können in dieser Zeit weiter Strom und Gas verbrauchen wie immer.

Häufige Einwände — und warum sie nicht gelten

„Wir haben einen Stammkundenrabatt beim Stadtwerk." — Stammkundenrabatte sind in 70 % der Fälle ein Marketing-Argument. Der reine Arbeitspreis ist trotzdem deutlich höher als bei alternativen Anbietern. Lassen Sie sich nicht von 5 % Rabatt auf einen 30 % zu teuren Tarif blenden.

„Bei Discount-Anbietern hatten wir 2022 eine Pleite." — Berechtigte Sorge. Heute prüfen wir Anbieter nach Bonität, Eigenkapitalquote, BAFA-Zulassung und Liefersicherheit. Die ‚Billigheimer von 2021/2022‘ sind weg vom Markt — die jetzigen Anbieter sind regulatorisch durchleuchtet.

„Wir haben keine Zeit für einen Wechsel." — Genau das ist der größte Kostenpunkt. Ein 30-Minuten-Termin spart Ihrem Unternehmen oft vier- bis fünfstellig pro Jahr. Das ist eine der besten Stundenlöhne, die ein Geschäftsführer je verdienen kann.

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